Vergütungsanpassung bei Mengenabweichung
Vergütungsanpassung bei Mengenabweichung
Vergütungsanpassung bei Mengenabweichung
Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen im Einheitspreisvertrag nach BGB- und VOB/B-Vertragsrecht
Krok: Vergütungsanpassung bei Mengenabweichung
Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die vertragsgemäß erbrachte Leistung ist bei einem Einheitspreisvertrag für jede vertragsgemäß erbrachte Teilleistung gesondert zu ermitteln. Die Vergütung berechnet sich dabei grundsätzlich aus dem Produkt des vertraglich vereinbarten Einheitspreises und der tatsächlich ausgeführten Teilleistungsmenge.
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Krok: Unterscheidung zwischen BGB- und VOB/B-Verträgen
Für den Fall, dass die ausgeführte Menge gegenüber dem vertraglich vorgesehenen Umfang einer Teilleistung erheblich abweicht, gelten – je nachdem, ob der Bauvertrag nach dem BGB-Werkvertragsrecht oder nach der VOB/B abgeschlossen wurde – unterschiedliche Regelungen.